Privilegierung von Wärmepumpen-Strom (§22 EnFG)
Wer eine Wärmepumpe betreibt, heizt klimafreundlich. Der Staat honoriert diesen Beitrag zur Energiewende: Wärmepumpenbesitzer sind von zwei staatlich festgelegten Umlagen auf ihren Strompreis befreit – der KWKG- und der Offshore-Netzumlage. Geregelt ist diese sogenannte Privilegierung im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in § 22. Zusammen belaufen sich beide Umlagen im Jahr 2025 auf 1,3 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Umsatzsteuer).