Der Absicherungs-Tarif für den Notfall
Die Ersatzversorgung ist ein gesetzlich vorgesehener Übergangstarif, der Ihre Stromversorgung in Ausnahmesituationen sicherstellt. Sie greift zum Beispiel, wenn Sie Ihren bisherigen Strom-Sondervertrag gekündigt haben und noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen wurde. Auch im Fall einer Lieferunterbrechung – etwa durch eine Insolvenz Ihres bisherigen Anbieters – springt die Ersatzversorgung ein. In solchen Fällen übernehmen wir die Stromlieferung über unseren Tarif STROM Ersatzversorgung. Diese Regelung gilt maximal drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie einen neuen Stromvertrag abschließen. Andernfalls wechseln Sie automatisch in unseren Grundversorgungstarif STROM basic.
Wir empfehlen Ihnen einen unserer günstigen Sonderverträge mit Preisgarantie abzuschließen, den Sie zudem in 100 % Ökostrom-Qualität beziehen können.