Bei einer Preiserhöhung haben Sie das Recht, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen – unabhängig von der regulären Laufzeit. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden, das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich benennen und spätestens am Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise bei uns vorliegen.
Über bevorstehende Preisänderungen informieren wir Sie frühzeitig – in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen, bei Sonderverträgen mindestens einen Monat vorher. Dabei weisen wir Sie stets auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin.
Kein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer reinen Mehrwertsteueränderung, wenn sich der Gesamtpreis nicht erhöht oder wenn lediglich ein vereinbarter Bonus wegfällt.
Bei Fragen zu einer Preisanpassung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.