Sie möchten Ihren Vertrag widerrufen?

Schade, dass Sie sich für einen Widerruf entschieden haben. Damit der Prozess für Sie so unkompliziert wie möglich bleibt, können Sie Ihren Vertrag entweder über unser Online-Widerrufsformular oder per Post widerrufen.

Darum die Gemeindewerke Bobenheim-Roxheim

1.

Faire Preise

Bei Strom und Gas bieten wir passende Tarife.

2.

Zuverlässige 
Versorgung

Seit über 25 Jahren versorgen wir unsere Kunden sicher mit Gas und Strom.

3.

Garantiert klimafreundlich

Sowohl Strom als auch Gas sind bei uns klimafreundlich zertifiziert.

4.

Ausgezeichneter Service

Wir sind vor Ort und nehmen uns Zeit für Sie.

Wir können Sie nicht umstimmen? 

Ihre Entscheidung respektieren wir selbstverständlich. Als Privatkunde haben Sie bei einem telefonisch oder online abgeschlossenen Strom- oder Gasliefervertrag das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Nutzen Sie dafür unser Online-Widerrufsformular oder den Postweg.

Den Widerruf per Brief senden Sie bitte an:
Stadtwerke Frankenthal GmbH
Wormser Straße 111
67227 Frankenthal

Häufige Fragen und Antworten

Bis zum Vertragsabschluss können Sie Ihren Auftrag jederzeit zurückziehen. Nach Vertragsabschluss haben Sie 14 Tage Zeit für den Widerruf. Maßgeblich ist dabei das Absendedatum – nicht der Eingang bei uns.

Widerruf und Kündigung sind zwei unterschiedliche Dinge – und es lohnt sich, den Unterschied zu kennen.

  • Widerruf
    Ein Widerruf macht den Vertrag rückwirkend ungültig – so, als wäre er nie geschlossen worden. Er ist vor allem bei Online-, Telefon- oder Haustürabschlüssen möglich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss eingereicht werden.
  • Kündigung
    Eine Kündigung beendet einen laufenden Vertrag – nicht rückwirkend, sondern zum nächstmöglichen oder vereinbarten Termin. Bis dahin erhalten Sie weiterhin Strom oder Gas wie gewohnt.

Wenn Ihr Widerruf kurz vor dem geplanten Lieferbeginn bei uns eingegangen ist, kann es vorkommen, dass Sie übergangsweise noch von uns mit Energie beliefert werden. Die Abmeldung beim Netzbetreiber dauert erfahrungsgemäß einige Tage. Sobald diese bestätigt ist, erhalten Sie Ihre Schlussrechnung.

Bei einer Preiserhöhung haben Sie das Recht, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen – unabhängig von der regulären Laufzeit. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden, das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich benennen und spätestens am Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise bei uns vorliegen.

Über bevorstehende Preisänderungen informieren wir Sie frühzeitig – in der Grundversorgung mindestens sechs Wochen, bei Sonderverträgen mindestens einen Monat vorher. Dabei weisen wir Sie stets auf Ihr Sonderkündigungsrecht hin.

Kein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer reinen Mehrwertsteueränderung, wenn sich der Gesamtpreis nicht erhöht oder wenn lediglich ein vereinbarter Bonus wegfällt.

Bei Fragen zu einer Preisanpassung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen?

Kundenberatung

Kundenberatung

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon: Telefon: 06233 602-100