Der Absicherungs-Tarif für den Notfall

Die Ersatzversorgung sichert Ihre Erdgasversorgung in Ausnahmesituationen – zum Beispiel, wenn Sie Ihren bisherigen Sondervertrag gekündigt haben und noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen wurde. Auch im Falle einer Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten springen wir ein und versorgen Sie zuverlässig weiter. In solchen Fällen greifen wir mit unserem Notfall-Tarif ERDGAS Ersatzversorgung.

Diese Übergangslösung steht Ihnen für maximal drei Monate zur Verfügung. Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie einen neuen Erdgasvertrag abschließen. Geschieht das nicht, wechseln Sie automatisch in unseren Standard-Grundversorgungstarif ERDGAS basic.

Wir empfehlen Ihnen einen unserer günstigen Sonderverträge mit Preisgarantie abzuschließen, den Sie zudem in 100% Ökogas-Qualität beziehen können.

Jetzt Preis für neues Erdgasangebot berechnen

Darum lohnt es sich, Kunde der Gemeindewerke Bobenhm-Roxheim zu sein 

  • Persönliche und kompetente Beratung - vor Ort, online oder am Telefon
  • 24/7-Online-Kundenportal
  • Unterstützung von nachhaltigen, sozialen und kulturellen Projekten in der Region

Ein Erdgastarif-Wechsel ist jederzeit möglich. Das Beste daran: Sie können sich entspannt zurücklehnen. Alle Formalitäten mit dem bisherigen Anbieter übernehmen wir. Die Gasversorgung ist während des Wechsels zu jeder Zeit garantiert. 

Häufige Fragen und Antworten

Die Ersatzversorgung ist ein Absicherungs-Tarif für den Notfall. Dieser greift, wenn Sie kein Vertragsverhältnis mit einem Lieferanten haben. Die Ersatzversorgung kann maximal drei Monate in Anspruch genommen werden. Danach rutschen Sie automatisch in den Standard-Grundversorgungstarif ERDGAS basic, wenn Sie keinen anderen Erdgas-Sondertarif abgeschlossen haben.
 

Die Ersatzversorgung ist ein Absicherungstarif für den Notfall. Darum können Sie auch maximal drei Monate Erdgas daraus beziehen. In dieser Zeit sollten Sie einen Erdgas-Sondertarif abschließen.
 

Bei den Gemeindewerken Bobenheim-Roxheim profitieren Sie nicht nur von günstigen Gastarifen, sondern auch vom persönlichen Service vor Ort: Wir kümmern uns schnell um Ihre Anliegen. Wir bieten Ihnen eine sichere, komfortable und einfache Gasversorgung. Und als lokaler Versorger unterstützen und fördern wir nachhaltige, soziale und kulturelle Projekte in unserer Region. Sie sehen – viele gute Gründe sprechen für uns, Ihren Versorger vor Ort!
 

Berechnen Sie hierzu einfach Ihren Erdgaspreis in unserem Preisrechner und bestellen Sie im nächsten Schritt zum Beispiel unseren Kundenliebling ERDGAS fix. Wir übernehmen den Rest. Aus der Grundversorgung können Sie innerhalb von 14 Tagen in einen Sondertarif wechseln. 
 

Ja! Mit einem kleinen Aufpreis erhalten Sie unseren ERDGAS fix in 100% Ökogas-Qualität und leisten einen weiteren Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt. 

zum Ökogas-Angebot
 

Nein. Sie werden übergangslos auf ERDGAS fix umgestellt. Falls wider Erwarten doch ein Problem beim Wechsel auftreten sollte, werden wir Sie weiterhin mit Erdgas versorgen.  
 

Wir übernehmen alle Formalitäten, inklusive einer eventuellen Kündigung bei einem anderen Anbieter – und das kostenlos. Einfach den Tarif online in unserem Preisrechner abschicken, den Rest erledigen wir. Ihre Erdgasversorgung ist während des Wechsels zu jeder Zeit sichergestellt.  
 

Erdgas Ersatzversorgung

Stand: ab 01.01.2025

 Ersatzversorgung - ohne Leistungsmessung

Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto)

Grundpreis in Euro pro Jahr (brutto)

 Verbrauchsstufe 1 (bis 4000 kWh)

17,26

141,78

Verbrauchsstufe 2 (ab 4001 kWh)

15,90

197,41

 Ersatzversorgung - mit Leistungsmessung

Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto)

Grundpreis in Euro pro Jahr (brutto)

Leistungspreis in Euro/Kilowatt/Jahr (brutto)
 

14,15

1.671,82

37,79

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und beinhalten die Energielieferung, Netznutzungsentgelte, Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt), Konzessionsabgabe, Energiesteuer, die ab 01.01.2021 anfallenden Kosten für den Kauf von Emissionszertifikaten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG (CO2-Preis), die Bilanzierungsumlage SLP, die Speicherumlage gemäß §35e EnWG und die derzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 7%.

Die Ersatzver­sorgung beläuft sich auf maximal drei Monate. In dieser Zeit können Sie einen neuen Energie­lieferanten suchen. 
 

Wenn Sie keinen Vertrag mit einem Liefe­ranten in den drei Monaten abschlie­ßen, dann gehen Sie anschließend durch die weitere Energie­entnahme in die Grundver­sorgung über – vorausge­setzt Ihr Jahresver­brauch beträgt weniger als 10.000 Kilowattstunden. Haben Sie einen höheren Jahres­verbrauch, dann sind Sie im Anschluss im Rahmen eines Sonderkunden­vertrages zu beliefern.

Jetzt zu den Gemeindewerke Bobenheim-Roxheim wechseln, 
denn regional lohnt sich für alle.

Sie haben noch Fragen?

Kundenberatung

Kundenberatung

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon: Telefon: 06233 602-100