Tarifinformationen
Der Standard-Tarif ERDGAS basic
Sie haben keinen Vertrag für Erdgas abgeschlossen? Keine Sorge: Wenn Sie als Privathaushalt Erdgas im Niederdruck benötigen, sind Sie in der Regel trotzdem versorgt – darauf haben Sie sogar einen gesetzlichen Anspruch (§ 3 Nr. 22 Energiewirtschaftsgesetz).
In Bobenheim-Roxheim und Umgebung übernehmen wir die sogenannte Grundversorgung mit Erdgas. Diese gilt automatisch, wenn kein anderer Erdgasvertrag abgeschlossen wurde – zum Beispiel direkt nach einem Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus.
In diesem Fall senden wir Ihnen innerhalb von sechs Wochen ein Begrüßungsschreiben mit den aktuellen Konditionen der Grundversorgung. Zusätzlich erhalten Sie ein Angebot für einen günstigeren Sondertarif.
Gut zu wissen: Die Grundversorgung kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
