Wärmeversorgung neu denken

Warme Räume und warmes Wasser sind gerade in der frostigen Zeit unentbehrlich. Doch noch immer nutzen die meisten deutschen Haushalte fossile Energien zur Wärmeerzeugung. Dabei macht Wärme rund 50 % des gesamten Energiebedarfs aus. Um diesen Bereich klimafreundlich zu gestalten, braucht es eine strategische Wärmeplanung. Sie schafft die Grundlage für eine nachhaltige Versorgung und hilft, die gesetzlich verankerte Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.

Wir als Gemeindewerke Bobenheim-Roxheim arbeiten intensiv an umwelt- und nutzerfreundlichen Lösungen, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll sind. Beispiele hierfür sind die Errichtung von Nahwärmegebieten in einzelnen Quartieren oder der Anschluss von Wärmepumpen an bestehende und neue Gebäude. Solche Maßnahmen ermöglichen eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung direkt vor Ort.

Unser Ziel: eine nachhaltige Wärmeversorgung

Unsere gemeinsame Mission ist es, eine Wärmeversorgung zu etablieren, die nachhaltig, kosteneffizient und zukunftsorientiert ist. Wir streben an:

  • Nachhaltigkeit: Wir setzen auf erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz, um unsere Umweltauswirkungen zu minimieren und den Klimawandel zu bekämpfen.
  • Bezahlbarkeit: Unsere Wärmeversorgung soll für alle Bürgerinnen und Bürger erschwinglich sein. Dies erfordert eine effiziente Ressourcennutzung und eine faire Preisgestaltung.
  • Zuverlässigkeit: Wir arbeiten daran, eine stabile und zuverlässige Wärmeversorgung zu gewährleisten, die Ausfälle minimiert.
  • Innovation: Wir fördern Forschung und Entwicklung, um innovative Technologien zu nutzen und unsere Wärmeversorgung kontinuierlich zu verbessern.

Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

Zur Eingrenzung des Klimawandels und der damit einhergehenden Folgen, hat die deutsche Bundesregierung mit dem Klimaschutzgesetz die Treibhausgasneutralität Deutschlands bis zum Jahr 2045 beschlossen.

Durch die Verbrennung fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Strom und Wärme werden große Mengen an Treibhausgasen verursacht. Diese Treibhausgase haben zur Folge, dass der Klimawandel vorangetrieben wird und es zu einer Zunahme von extremen Wetterereignissen wie Hitzeperioden und Trockenheit oder auch Starkregenereignissen kommt. Das Ziel der Wärmewende ist es, diesen CO2-Ausstoß zu verringern. 

Wir brauchen eine Wärmeplanung, um alternative Wärmequellen zu finden und eine auf Bobenheim-Roxheim optimal zugeschnittene Wärmeversorgung einzurichten.
 

Die Wärmeplanung wird von der Gemeinde Bobenheim-Roxheim in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister durchgeführt. Ziel ist es, vorhandene Potenziale zu analysieren und zukunftsfähige Lösungen für die Wärmewende zu entwickeln. Die Gemeindewerke Bobenheim-Roxheim leisten dabei einen wichtigen Beitrag, indem sie fundierte Daten bereitstellen – als Grundlage für eine verlässliche und effiziente Planung.

Als lokaler Energieversorger setzen wir uns mit Leidenschaft für eine klimafreundliche Zukunft ein. Unsere Aufgabe ist es, innovative und umweltverträgliche Wärmelösungen bereitzustellen – maßgeschneidert für die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden.
 

Der erstellte Wärmeplan soll Auskunft über die Zukunft der Wärmeversorgung im Versorgungsgebiet geben. Dieser Plan soll die Eigentümerinnen und Eigentümer zukünftig über die entstehende Energieversorgung und technischer Möglichkeiten in ihrer Umgebung informieren.
 

Eine Energieberatung kann bei den Gemeindewerken Bobenheim-Roxheim über die Adresse energieberatung@stw-frankenthal.de angefragt werden.
 

Die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeerzeugung wird durch zwei zentrale gesetzliche Grundlagen geregelt: das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Während das GEG Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung definiert, richtet sich das Wärmeplanungsgesetz an Städte und Gemeinden, die eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung vornehmen.

Ursprünglich sah die Novelle des GEG vor, dass ab dem 1. Januar 2024 neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen. Aufgrund intensiver öffentlicher Diskussionen und politischer Abstimmungen wurde diese Regelung jedoch angepasst. Die Umsetzung der sogenannten 65-Prozent-Vorgabe wurde zeitlich mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft.

Das bedeutet: Sobald eine Kommune nach den Vorgaben des WPG einen Wärmeplan erstellt und die künftigen Versorgungsgebiete festlegt, beeinflusst dies die GEG-Vorgaben. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern tritt die 65-Prozent-Regel spätestens zum 1. Juni 2028 in Kraft.

Nein. Bestehende fossil betriebene Heizungen mit Erdöl oder Erdgas können weiterverwendet und dürfen auch repariert werden. Sollte die alte Heizung nicht mehr funktionieren und kann auch nicht mehr repariert werden, muss diese durch eine Heizungsanlage, die den neuen Standards entspricht, mit einer möglichen Übergangsfrist von 5 Jahren ersetzt werden.

Sollten Sie einen Neubau planen, gibt das GEG die neuen Anteile an regenerativen Energien vor. Hierzu zählt z.B. Strom aus Photovoltaik, Bioöl, Holzpellets, Umweltwärme oder sogenannter grüner Wasserstoff.

Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen

In einigen Fällen z.B. bei Mehrfamilienhäusern, dem Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilien-Hauses, Heizungen, die älter als 30 Jahre sind usw. können Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen auf Sie zukommen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihren Bezirksschornsteinfegern, ob Ihre Heizung von dieser Verpflichtung betroffen sein könnte.

Auch die Verbraucherzentrale ist ein guter Ansprechpartner.